Service
Digitale Abwicklung Ihrer Angelegenheit
Sie wurden von unserer Rechtsanwaltskanzlei kontaktiert, da wir für unsere Mandanten eine Zahlungsforderung gegen Sie geltend machen. Dieses Portal wurde entwickelt, um Ihnen eine einfache und zuverlässige Hilfestellung bei der Erledigung dieser Angelegenheit zu bieten. Auf diesem Weg können Sie uns beispielsweise Mitteilungen machen, Zahlungen ankündigen oder eine Ratenzahlungsvereinbarung beantragen.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Warum habe ich ein Schreiben von Ihrer Kanzlei erhalten?
Unsere Kanzlei wurde von einem Mandanten beauftragt, eine offene Forderung gegen Sie geltend zu machen. Das Schreiben informiert Sie über den bestehenden Anspruch.
Was ist der Zweck dieses Portals?
Das Schuldnerportal dient der weiteren Abwicklung Ihrer Angelegenheit. Sie können hier mit uns in Kontakt treten, den Forderungsstand abfragen oder Ratenzahlungsangebote unterbreiten.
Muss ich mich registrieren, um das Portal nutzen zu können?
Nein. Sie benötigen lediglich Ihre Inkassonummer, die Sie mit unserem Schreiben erhalten haben.
Wie kann ich eine Ratenzahlung beantragen?
Im Portal finden Sie eine Funktion zur Beantragung einer Ratenzahlung. Bitte geben Sie dort Ihren Vorschlag zur monatlichen Höhe und Laufzeit an. Wir prüfen Ihren Antrag und informieren Sie über das Ergebnis.
Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Sollte innerhalb der gesetzten Frist keine Rückmeldung oder Zahlung erfolgen, müssen wir weitere rechtliche Schritte einleiten, bis hin zur Zwangsvollstreckung, wodurch weitere Kosten entstehen.
Wer kann mir bei weiteren Fragen helfen?
Bitte nutzen Sie das Kontaktformular innerhalb des Portals.
Wird mein Fall der SCHUFA oder einer anderen Auskunftei gemeldet?
Eine Meldung an Wirtschaftsauskunfteien wie die SCHUFA erfolgt nicht automatisch, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen. Sofern eine berechtigte Forderung trotz mehrfacher Mahnung nicht beglichen wird, kann unter Umständen eine Meldung erfolgen.
Was bedeutet ein Vollstreckungsbescheid?
Ein Vollstreckungsbescheid ist ein gerichtlicher Titel, der es dem Gläubiger erlaubt, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie z. B. eine Lohn- oder Kontopfändung einzuleiten. Wenn Sie ein gerichtliches Mahnschreiben erhalten haben, sollten Sie umgehend reagieren und ggf. rechtlichen Rat einholen.
Ich habe bereits gezahlt – warum erhalte ich trotzdem ein Schreiben?
Bitte überprüfen Sie, ob Ihre Zahlung korrekt ausgeführt wurde (richtiger Verwendungszweck, vollständiger Betrag). Sollten Ihnen hierbei Unstimmigkeiten auffallen, senden Sie uns bitte einen Nachweis (z. B. Kontoauszug) über die geleistete Zahlung, damit wir Ihre Akte entsprechend aktualisieren können.
Ich halte die Forderung für unberechtigt – was kann ich tun?
Sollten Sie der Meinung sein, dass die geltend gemachte Forderung unberechtigt ist, teilen Sie uns dies bitte mit einer kurzen schriftlichen Begründung über das Portal mit. Wir werden Ihre Einwände prüfen und ggf. Rücksprache mit unserem Mandanten halten.
Wo finde ich meine Inkassonummer?
Sie finden die Inkassonummer, zum einen im Betreff unseres Schreibens zum anderen im Mahn- /Vollstreckungsbescheid unter „Geschäftszeichen des Antragsstellers“. Im Mahnbescheid befindet sich die Inkassonummer (oft als „Geschäftszeichen“ bezeichnet) im Bereich, in dem der Prozessbevollmächtigte des Antragsstellers aufgeführt ist.

